Berufsfachschule Sozialpädagogische*r Assistent*in – Klasse II, 2 Jahre in Teilzeit
Kurzbeschreibung
Die Ausbildung wird in Teilzeitform für Klasse II angeboten, d.h. der Unterricht findet 2 Jahre lang in der Regel an zwei Abenden zwischen 17:00 und 21:45 Uhr und an ein bis zwei Samstagen monatlich. Die Organisation der praktischen Ausbildung erfolgt in Absprache mit der Schule, insbesondere hinsichtlich der Art der Einrichtung und der Anerkennung aktueller Berufstätigkeit im vorschulischen Bereich.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Klasse 2 kann aufgenommen werden, wer
- den Realschulabschluss und den erfolgreichen Besuch einer
- zweijährigen Berufsfachschule – Sozialpädagogik – oder eine andere fachlich gleichwertige abgeschlossene Berufsausbildung oder
- den Realschulabschluss und nach Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung eine mind. dreijährige Berufstätigkeit oder
- die Fachhochschulreife oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand oder
- den Realschulabschluss, eine zweijährige Berufsausbildung, sowie eine
Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden und eine mindestens dreijährige Tätigkeit mit der Hälfte der Stunden einer Vollzeitarbeitskraft als Tagespflegeperson nachweist. Wenn Bewerber/innen über eine Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege (400 Std) verfügen, wird die erforderliche Tätigkeit als Tagespflegeperson auf ein Jahr gekürzt.
Stundentafel
Berufsübergreifender Lernbereich | Stunden im Bildungsgang |
Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation Mathematik, Politik, Religion, Sport | 5 Std. |
Berufsbezogener Lernbereich Theorie mit den Modulen | |
Entwicklung beruflicher Identität | 40 Std. |
Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern | 80 Std. |
Pädagogische Konzepte | 60 Std. |
Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I/ll | 100 Std. |
Arbeit mit Familien und Bezugspersonen | 40 Std. |
Optionale Lernangebote | 80 Std. |
Praktische Ausbildung
An drei Tagen der Woche findet der Unterricht am Lernort Schule statt. An den anderen beiden Tagen am Lernort Praxis in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder von 0-10 Jahren.
Zum praktischen Unterricht gehören die Module:
Berufsbezogener Lernbereich Praxis | |
Durchführung der praktischen Ausbildung | 600 Std. |
Reflexion der praktischen Ausbildung | 60 Std. |
Abschlussprüfungen
Am Ende der Ausbildung findet eine Abschlussprüfung statt.
Schriftlich wird jeweils drei Zeitstunden geprüft in:
- Deutsch/Kommunikation
- Modul Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
- einem weiteren Modul
Weiterhin findet eine praktische Prüfung in der sozialpädagogischen Einrichtung statt.
Möglichkeiten
Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung
Staatlich geprüfte sozialpädagogische*r Assistent*in
zu führen und somit als Zweitkraft in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig zu werden.
Mit dem erfolgreichen Berufsabschluss wird der erweiterte Sekundarabschluss I erworben.
Danach besteht die Möglichkeit, die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik zu besuchen und dort den Abschluss Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher zu erwerben, soweit die Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule Sozialpädagogik erfüllt sind.
Ebenso besteht die Möglichkeit zur Aufnahme in die Fachoberschule Gesundheit und Soziales (Klasse 12), um dort die Fachhochschulreife zu erlangen.
Kosten und Finanzierung
Für die Ausbildung kann BAföG beantragt werden!
Im Rahmen des Unterrichtes erheben wir einen jährlichen Kostenbeitrag im Rahmen einer Medienpauschale für Kopier- und Verbrauchskosten. Hinzu kommen Literatur und Arbeitsmaterialien bis zu 100 €. Lernmittel können ausgeliehen werden.
Zusätzlich sind Kosten für eine Studienfahrt einzuplanen.
Anmeldung
Der Anmeldung sind beizufügen:
- das Anmeldeformular unserer Schule (auf unserer Homepage erhältlich)
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welcher Schule die Bewerberin oder der Bewerber an einem Aufnahmeverfahren zu einem früheren Schuljahr erfolglos teilgenommen hat
- das Formular zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses (auf unserer Homepage erhältlich)
- Besondere Berücksichtigung finden im Auswahlverfahren gegebenenfalls Erfahrungen und Kenntnisse, die im sozialpädagogischen und ehrenamtlichen Bereich erworben wurden und mit einer entsprechenden Bescheinigung nachgewiesen werden. Dies können sein: FSJ, FÖJ, FJK, JULEIKA und/oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, Praktika im sozialpädagogischen Bereich (jedoch nicht Schulpraktika), ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. bei AI, FFW, Sportverein, Konfirmandenbetreuung etc.), besonderes Schulengagement (Mitarbeit in Schulbibliothek, Bistro, Schulsprecherin/Schulsprecher etc.).
Projekte
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