Berufsfachschule Sozialpädagogische(r) Assistent(in)

Die Fachschule Sozialpädagogik bereitet auf eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit als pädagogische Fachkraft in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern vor.

Inhalte

Als Sozialpädagogische*r Assistent*in ist der Alltag bunt und aufregend - denn er dreht sich um die Betreuung von Kindern. Mitbringen sollten Sie daher viel Kreativität, Nervenstärke und Organisationstalent.
Die Ausbildung bereitet auf die Tätigkeit als Sozialpädagogische Assistentin/sozialpädagogischer Assistent als unterstützende Kraft in Kindergarten, Hort bzw. Ganztagsbetreuung und Krippe vor.

Organisation

Diese schulische Ausbildung bieten wir vorrangig in Vollzeit, manchmal auch in Teilzeit an.
In der Vollzeitform findet an drei Tagen der Woche der Unterricht am Lernort Schule statt. An den anderen beiden Tagen am Lernort Praxis in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder von 0-10 Jahren.
Informationen zur Teilzeitform finden Sie im Download.

Zugangs-voraussetzung

In die Klasse 1 kann aufgenommen werden,

  • wer den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss nachweist.

In die Klasse 2 kann aufgenommen werden, wer

  • den Realschulabschluss und den erfolgreichen Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule - Sozialpädagogik- oder eine andere fachlich gleichwertige abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • den Realschulabschluss und nach Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung eine mind. dreijährige Berufstätigkeit oder
  • die Fachhochschulreife oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand oder
  • den Realschulabschluss, eine zweijährige Berufsausbildung, sowie eine
    Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden und eine mindestens dreijährige Tätigkeit mit der Hälfte der Stunden einer Vollzeitarbeitskraft als Tagespflegeperson nachweist. Wenn Bewerber/innen über eine Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege (400 Std) verfügen, wird die erforderliche Tätigkeit als Tagespflegeperson auf ein Jahr gekürzt.

Abschluss

Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte sozialpädagogischer Assistentin zu führen und somit als Zweitkraft in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig zu werden.

Mit dem erfolgreichen Berufsabschluss wird der erweiterte Sekundarabschluss I erworben.

Danach besteht die Möglichkeit, die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik zu besuchen und dort den Abschluss Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher zu erwerben, soweit die Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule Sozialpädagogik erfüllt sind.

Ebenso besteht die Möglichkeit zur Aufnahme in die Fachoberschule Gesundheit und Soziales (Klasse 12), um dort die Fachhochschulreife zu erlangen.

Besonderheiten

Was macht diesen Bildungsgang aus? Was bieten wir als Besonderheit.

Die Ausbildung bietet eine sehr gute Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis, da unsere Ausbildung am Lernort Praxis durchgängig das ganze Schuljahr stattfindet. Mitbringen sollten Sie viel Kreativität, Nervenstärke und Organisationstalent.

Dokumente

Alle wichtigen Unterlagen finden Sie in unserem Downloadbereich.

Downloads

Zuständige Abteilungsleiterin

Elke Warsewa

Abteilung B

Berufsqualifizierende Bildungsgänge

0531 / 470 – 7997

elke.warsewa@braunschweig.de