Berufsschule Hauswirtschafter*in
Kurzbeschreibung
Die Ausbildung zum/r Hauswirtschafter*in dauert drei Jahre. Es handelt sich hierbei um einen nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf.
Die hauswirtschaftlichen Berufe ermöglichen vielseitige Beschäftigungen in Familienhaushalten, Haushalten kranker oder älterer Menschen, in Haushalten landwirtschaftlicher Betriebe, Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Senioren, Kliniken, Tagungsstätten oder Gastronomiebetrieben.
Aufnahmevoraussetzungen
Ein Ausbildungsvertrag für den Ausbildungsberuf der Hauswirtschafter*in wird über den Betrieb mit der Landwirtschaftskammer abgeschlossen.
Stundentafel
Lernbereiche | Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) | Fachstufe I und II (2. und 3. Ausbildungsjahr) |
Wochenstunden | Wochenstunden | |
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Politik Fremdsprache/Kommunikation Sport Religion | 9 | 5 |
Berufsbezogener Lernbereich Theorie mit verschiedenen Lernfeldern | 9 | 13 |
Das erste Ausbildungsjahr kann in dualer oder vollzeitschulischer Form (z.B. in der Berufsfachschule Hauswirtschaft/Pflege) durchgeführt werden. Die beiden weiteren Ausbildungsjahre finden in dualer Form, d. h. Sie besuchen an einem Tag die Schule und arbeiten sonst in einem Ausbildungsbetrieb mit hauswirtschaftlicher Versorgung, statt.
Während des ersten Ausbildungsjahres lernen die Auszubildenden, z. B.:
- welche vielfältigen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten es für sie gibt,
- wie der Einkauf von Gütern und Dienstleistungen geplant und durchgeführt wird,
- wie Waren sachgemäß gelagert und Warenein- und -ausgänge dokumentiert und kontrolliert werden,
- wie Nahrungsmittel zubereitet, angerichtet und serviert werden,
- wie Wohn- und Funktionsbereiche in Privat- und Großhaushalten gereinigt und gepflegt werden.
Im zweiten Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden, z. B.:
- wie verschiedene Personengruppen, z. B. ältere Menschen, Kinder, Säuglinge und Jugendliche verpflegt werden,
- welche Diäten häufig beachtet werden müssen,
- wie Lebensmittel nach regionalen, saisonalen und ökologischen Gesichtspunkten ausgewählt werden können,
- was bei der Textilpflege beachtet werden muss,
- wie das Wohnumfeld und die Funktionsbereiche gestaltet werden können.
Während des dritten Ausbildungsjahres lernen die Auszubildenden, z. B.:
- wie Personen bei unterschiedlichen Anlässen (z. B. Geburtstag, Hochzeit, Konfirmation oder Kommunion, Weihnachten, Ostern) versorgt werden,
- wie Personen betreut werden,
- was bei der häuslichen Krankenpflege beachtet werden muss,
- welche Produkte und Dienstleistungen für die Vermarktung geeignet sind
- wie Verkaufsgespräche geführt werden,
wie hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse geplant und koordiniert werden
Abschlussprüfungen
Nach 1 ½ Ausbildungsjahren findet eine schriftliche und praktische Zwischenprüfung vor der Landwirtschaftskammer statt, um den Ausbildungsstand zu ermitteln.
Am Ende der Ausbildung erfolgt eine Abschlussprüfung durch die Landwirtschaftskammer, die in eine schriftliche und eine praktische Prüfung unterteilt ist.
Möglichkeiten
Mit dem erfolgreichen Abschluss kann der Sek.I – Realschulabschluss verliehen werden. Bei entsprechenden Leistungen ist auch ein Erreichen des erweiterten Sek.I – Abschlusses möglich.
Bei Erwerb des Sek.I – Realschulabschlusses ist u. a. der Besuch einer Fachoberschule zum Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
Ebenso gibt es die Möglichkeit zum Besuch der Fachschule Hauswirtschaft mit dem Abschluss „Staatlich geprüfte*r Hauswirtschaftliche*r Betriebsleiter*in“.
Zudem bestehen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten über die Landwirtschaftskammer.
Kosten
Im Rahmen des Unterrichtes erheben wir einen jährlichen Kostenbeitrag im Rahmen einer Medienpauschale für Kopier- und Verbrauchskosten.
Anmeldung
Der Ausbildungsbetrieb meldet die Auszubildenden an unserer Schule an.
Zum ersten Schultag bitte mitbringen:
- Ausbildungsvertrag
- Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
- Beglaubigte Kopie des Zeugnisses der zuletzt besuchten Schule
- Foto