Fachschule Sozialpädagogik (Erzieher*in) in Teilzeit

Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher

Kurzbeschreibung

Neben der Vollzeitausbildung zur „staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher“ planen die Berufsbildenden Schulen V in Braunschweig ab dem Schuljahr 2020/2021 diese Ausbildung auch in Teilzeit anzubieten. Aus der zweijährigen Vollzeitausbildung wird eine dreijährige berufsbegleitende Teilzeitausbildung mit zwei Tagen Unterricht von jeweils 08:00 Uhr bis 16:45 Uhr. Dies bedeutet, dass an drei Tagen gearbeitet und gleichzeitig die Arbeitszeit als Praxiszeit für die erforderliche praktische Ausbildung angerechnet werden kann. Eine berufliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung ist nicht Voraussetzung für die Aufnahme in die Teilzeitausbildung, es müssen jedoch mindestens sechs Stunden praktische Ausbildung an einem Tag am Lernort Praxis neben den Unterrichtstagen absolviert werden.

Aufnahmevoraussetzungen

Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Vollzeitausbildung (siehe Flyer Fachschule Sozialpädagogik). Abweichend können in die berufsbegleitende Teilzeitausbildung auch Kinderpfleger*innen aufgenommen werden, die unter anderem eine mindestens zehnjährige Tätigkeit in diesem Beruf nachweisen.

Unterrichtsinhalte

Alle Unterrichtsinhalte der Fächer im berufsübergreifenden Lernbereich und der Module im berufsbezogenen Lernbereich werden ungekürzt unterrichtet.

Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher in Niedersachsen bereitet nicht nur auf die Arbeitsfelder Krippe / Kindergarten / Grundschule vor, sondern auch auf die Arbeit mit Jugendlichen, auf Menschen mit Beeinträchtigung, die Arbeit in Heimeinrichtungen, Tagesgruppen, etc.. In den drei Jahren Teilzeitausbildung erfolgt die praktische Ausbildung von daher in zwei unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen. Der Umfang in einem Tätigkeitsbereich beträgt mindestens 180 Zeitstunden.

Bewerbung

Die Bewerbungen werden ab sofort ganzjährig entgegengenommen. Zusätzlich zu den im Flyer aufgeführten Bewerbungsunterlagen ist die schriftliche Zusage einer sozialpädagogischen Einrichtung über das Ableisten der praktischen Ausbildung und den damit verbundenen schulischen Verpflichtungen erforderlich.