Fachschule Sozialpädagogik (Erzieher*in) in Vollzeit

Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher

Kurzbeschreibung

Die Fachschule Sozialpädagogik bereitet Fachschülerinnen darauf vor, eigenverantwortlich in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern zu agieren.
Der Unterricht in den Modulen des „Berufsbezogenen Lernbereichs – Theorie“ beschreibt das Berufsbild der zukünftigen Erzieher*innen und folgt dem Konzept der Handlungsorientierung, d.h. er ist ganzheitlich und schüleraktiv gestaltet. Auf dem Weg der Professionalisierung der sozialpädagogischen Fachkräfte hat der Lernort Praxis eine zentrale Bedeutung. Staatlich anerkannte Erzieherinnen sind in sozialpädagogischen Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten, Krippen, Familienzentren, Heimen, Wohn- und Tagesgruppen, Einrichtungen der Jugendarbeit …) tätig.

Aufnahmevoraussetzungen

In die Fachschule Sozialpädagogik kann nur aufgenommen werden, wer…

  1. den Berufsabschluss staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent*in mit mindestens befriedigenden Leistungen im Fach Deutsch/Kommunikation und in den berufsbezogenen Lernbereichen Theorie und Praxis erreicht hat oder
  2. nach dem Berufsabschluss staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent*in eine mindestens einjährige (für die Fachrichtung einschlägige) Berufstätigkeit nachweist.

Möglichkeit des Quereinstiegs in Klasse 1

(Mit dem Nachweis über mindestens 600 Std. vorab geleistete Praxiszeit, ist nach Prüfung ein Quereinstieg für folgende Berufsgruppen möglich)

  • Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik
  • Einschlägiger (sozial-)pädagogischer Hochschulabschluss
  • Heilerziehungspflegerin • Ergotherapeut*in
  • Logopäd*in • Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin • Hebammen • Pflegepädagog*in (Bachelor oder Diplom)
  • Gesundheits- und Sozialmanager*in • Sporttherapeut*in
  • Bewegungspädagog*in • Kinderpfleger*in mit Realschulabschluss und dreijähriger Berufspraxis

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst in beiden Ausbildungsjahren zwei Praxisphasen von jeweils 300 Std., die im Block durchgeführt werden.

Im ersten Jahr findet die Ausbildung am Lernort Praxis in Kooperation mit sozialpädagogischen Einrichtungen außerhalb des Elementarbereiches statt:

  • Sozialpädagogische Einrichtungen/Tätigkeitsfelder der Jugendhilfe gemäß KJHG (Heime, Horte)
  • Stadtteilorientierte Arbeit
  • Sozialpädagogische Arbeit in verlässlichen Grundschulen, Ganztagschulen und Offenen Ganztagsgrundschulen
  • Tätigkeiten im Arbeitsbereich „Menschen mit besonderen Bedürfnissen“

Einen fachlichen Schwerpunkt können die Schüler*innen im zweiten Jahr setzen und die praktische Ausbildung grundsätzlich in allen sozialpädagogischen Einrichtungen/Tätigkeitsfeldern absolvieren.

Ebenso ist es in der Fachschule Sozialpädagogik möglich, einen Teil der praktischen Ausbildung im europäischen Ausland zu absolvieren (z.B in Estland, Finnland, Polen, Portugal, Spanien)

Abschlussprüfungen

Die Ausbildung schließt mit der Absolvierung von 2 schriftlichen Prüfungen, einer Facharbeit und einer praktischen Prüfung ab.

Der erfolgreiche Abschluss gewährt zur Berechtigung die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte*r Erzieher*in (Bachelor Professional in Sozialwesen) zu führen und zum Erhalt der allgemeinen Fachhochschulreife, welche die Zulassung zu einem Hochschulstudium in allen Bundesländern ermöglicht. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet und kann von der Hochschule mit bis zu 90 Credit-Points auf ein einschlägiges Hochschulstudium angerechnet werden.

Kosten und Finanzierung

Im Rahmen des Unterrichtes erheben wir einen jährlichen Kostenbeitrag im Rahmen einer Medienpauschale für Kopier- und Verbrauchskosten. Weiterhin entstehen Kosten für Fachbücher in Höhe von ca. 130 €. Zusätzlich sind Kosten für eine Studienfahrt einzuplanen.

Für die Weiterqualifizierung zum/zur Erzieher*in sind alle ausgebildeten Sozialpädagogischen Assistent*innen anspruchsberechtigt und bekommen einen Vollzuschuss (Aufstiegs-BAföG).

Anmeldung

Der Anmeldung sind beizufügen:

  • Anmeldeformular (Homepage unter Service)
  • Europäischer Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopien der Zeugnisse (zuletzt besuchte Schule/Hochschule)
  • Begründungsschreiben „Motivation Erzieher*in zu werden“
  • Lichtbild

Zu Schuljahresbeginn muss vorliegen

  • Abschlusszeugnis der Berufsfachschule Sozialpäd. Assistent*in
  • ggf. Nachweis über geleistete Praxisstunden oder berufliche Tätigkeit
  • Nachweis über die Gesundheitliche Eignung (erhöhter Immunschutz)
  • Überweisung der Medienpauschale/Betrag für Verbrauchsmaterialien

Ab Oktober

  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit durch Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses