BFS Sozialpädagogische*r Assistent*in (Vollzeit)

Berufsfachschule Sozialpädagogische*r Assistent*in in Vollzeit

Als Sozialpädagogische*r Assistent*in ist der Alltag bunt und aufregend – denn er dreht sich um die Betreuung von Säuglingen und Kindern. Mitbringen sollten Sie daher viel Kreativität, Nervenstärke und Organisationstalent. Die Aufgaben sind abwechslungsreich und können überall dort stattfinden, wo Fachkräfte in Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Horten gebraucht werden.

Aufnahmevoraussetzungen

In die Klasse 1 kann aufgenommen werden,

  • wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss nachweist.

In die Klasse 2 kann aufgenommen werden, wer

  • den Realschulabschluss und den erfolgreichen Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule – Sozialpädagogik – oder eine andere fachlich gleichwertige abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • den Realschulabschluss und nach Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung eine mind. dreijährige Berufstätigkeit oder
  • die Fachhochschulreife oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand oder
  • den Realschulabschluss, eine zweijährige Berufsausbildung, sowie eine Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden und eine mindestens dreijährige Tätigkeit mit der Hälfte der Stunden einer Vollzeitarbeitskraft als Tagespflegeperson nachweist. Wenn Bewerber/innen über eine Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege (400 Std) verfügen, wird die erforderliche Tätigkeit als Tagespflegeperson auf ein Jahr gekürzt.

Stundentafel

Berufsübergreifender Lernbereich Stunden im Bildungsgang
Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation Mathematik, Politik, Religion, Sport 10           Std.
Berufsbezogener Lernbereich Theorie mit den Modulen  
Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle 120        Std.
Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern 80           Std.
Betreuung und Begleitung von Kindern 320        Std.
Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung 240         Std.
Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I/ll 440        Std.
Arbeit mit Familien und Bezugspersonen 40           Std.
Optionale Lernangebote 80           Std.

Praktische Ausbildung

An drei Tagen der Woche findet der Unterricht am Lernort Schule statt. An den anderen beiden Tagen am Lernort Praxis in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder von 0-10 Jahren.

Zum praktischen Unterricht gehören die Module:

Berufsbezogener Lernbereich Praxis  
Durchführung der praktischen Ausbildung 840 Std. (600 Std. für Quereinsteiger)
Reflexion der praktischen Ausbildung 60 Std.

Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Schule hat sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler, die gemäß §3 Abs.4 Nr.2 der Anlage 5 zu §36 BbS-VO in die Klasse 2 aufgenommen werden, in der Klasse 2 eine praktische Ausbildung von 600 Zeitstunden ableisten. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften bewertet und in einer Note für das zusätzliche Fach „Praxis – Sozialpädagogik -“ zusammengefasst.

Abschlussprüfungen

Am Ende der Ausbildung findet eine Abschlussprüfung statt.
Schriftlich wird jeweils drei Zeitstunden geprüft in:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Modul Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II    
  • einem weiteren Modul

Weiterhin findet eine praktische Prüfung in der sozialpädagogischen Einrichtung statt.

Möglichkeiten

Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung

Staatlich geprüfte sozialpädagogische*r Assistent*in

zu führen und somit als Zweitkraft in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig zu werden.

Mit dem erfolgreichen Berufsabschluss wird der erweiterte Sekundarabschluss I erworben.

Danach besteht die Möglichkeit, die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik zu besuchen und dort den Abschluss Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher zu erwerben, soweit die Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule Sozialpädagogik erfüllt sind.
Ebenso besteht die Möglichkeit zur Aufnahme in die Fachoberschule Gesundheit und Soziales (Klasse 12), um dort die Fachhochschulreife zu erlangen.

Kosten und Finanzierung

Für die Ausbildung kann BAföG beantragt werden!

Im Rahmen des Unterrichtes erheben wir einen jährlichen Kostenbeitrag im Rahmen einer Medienpauschale für Kopier- und Verbrauchskosten. Hinzu kommen Literatur und Arbeitsmaterialien bis zu 200 €. Lernmittel können ausgeliehen werden.

Zusätzlich sind Kosten für eine Studienfahrt einzuplanen.

Anmeldung

Der Anmeldung sind beizufügen:

  • Anmeldeformular unserer Schule (auf unserer Homepage erhältlich)
  • Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
  • Beglaubigte Kopie des Zeugnisses der zuletzt besuchten Schule, sowie des Zeugnisses des Sek I 
  • Lichtbild
  • eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welcher Schule die
    Bewerberin oder der Bewerber an einem Aufnahmeverfahren zu einem früheren Schuljahr erfolglos teilgenommen hat
  • Besondere Berücksichtigung finden im Auswahlverfahren gegebenenfalls Erfahrungen und Kenntnisse, die im sozialpädagogischen und ehrenamtlichen Bereich erworben wurden und mit einer entsprechenden Bescheinigung nachgewiesen werden. Dies können sein: FSJ, FÖJ, FJK, JULEIKA und/oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, Praktika im sozialpädagogischen Bereich (jedoch nicht Schulpraktika), ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. bei AI, FFW, Sportverein, Konfirmandenbetreuung etc.), besonderes Schulengagement (Mitarbeit in Schulbibliothek, Bistro, Schulsprecherin/Schulsprecher etc.).