Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher




Kurzbeschreibung
Die Fachschule Sozialpädagogik zielt darauf ab, die Fachschüler*innen in die Lage zu versetzen, selbstständig und eigenverantwortlich Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern wahrzunehmen. Die Module im „Berufsbezogenen Lernbereich – Theorie“ beschreiben das Berufsbild der zukünftigen Erzieher*innen und haben grundsätzlich einen interdisziplinären Charakter. Der Unterricht wird nach dem didaktischen Konzept der Handlungsorientierung durchgeführt. Dem Lernort Praxis kommt während der gesamten Ausbildung eine zentrale Stellung der Professionalisierung der sozialpädagogischen Fachkräfte zu.
Staatlich anerkannte Erzieher*innen arbeiten als sozialpädagogische Fachkräfte in sozialpädagogischen Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten, Krippen, Familienzentren, Heimen, Wohn- und Tagesgruppen, Einrichtungen der Jugendarbeit …)
Aufnahmevoraussetzungen
- die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung “Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Sozialassistentin“ oder ,,Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Sozialassistent“ besitzt und im Abschlusszeugnis, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch sowie in den berufsbezogenen Lernbereichen Theorie und Praxis erreicht hat,
- eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist,
- nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung nach Nummer 1 eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt oder die Klasse 12 der Fachoberschule – Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt, oder
- die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in „Staatlich geprüfte*r Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*in, „Ergotherapeut*in“, „Logopädin/Logopäde“, „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in“, „Hebamme“, „Pflegepädagoge*in“ (Bachelor oder Diplom)‚ „Gesundheits- und Sozialmanager*in“, „Sporttherapeut*in“, „Bewegungspädagoge*in“ besitzt oder
- einen pädagogischen Hochschulabschluss erworben hat und für Nr. 4 und 5
a) einen von der Hochschule oder einer Fachschule – Sozialpädagogik – begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht oder b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat.
In die Fachschule – Sozialpädagogik – kann aufgenommen werden, wer
Ein Quereinstieg über das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik in die Klasse 1 der FSP ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Stundentafel
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern | Wochenstunden in zwei Jahren |
Deutsch /Kommunikation Fremdsprache / Kommunikation Politik Religion Naturwissenschaft Mathematik | 16 |
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie mit den Modulen | |
Klasse 1 Entwicklung professioneller Perspektiven Diversität und Inklusion Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen I Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung Pädagogische Arbeit mit Gruppen Optionale Lernangebote Klasse 2 Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung Individuelle Lebenslagen Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen II Erziehungs- und Bildungspartnerschaften Optionale Lernangebote | 42 |
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis mit den Modulen Reflexion der praktischen Ausbildung Durchführung der praktischen Ausbildung (insgesamt 600 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen) | 3 |
Praktische Ausbildung
Praktische Ausbildung im Berufsbezogener Lernbereich – Praxis –
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt insgesamt 600 Zeitstunden. In der Fachschule – Sozialpädagogik – Braunschweig werden sowohl im ersten als auch im zweiten Ausbildungsjahr jeweils 300 Zeitstunden im Block abgeleistet.
Im ersten Ausbildungsjahr
Im ersten Jahr Ausbildungsjahr der Fachschule Sozialpädagogik findet die praktische Ausbildung außerhalb des Elementarbereiches statt.
- Sozialpädagogische Einrichtungen / Tätigkeitsfelder der Jugendhilfe gemäß KJHG (Heime, Horte ..)
- Stadtteilorientierte Arbeit
- Sozialpädagogische Arbeit in verlässlichen Grundschulen, Ganztagschulen und Offenen Ganztagsgrundschulen
- Fördereinrichtungen
Im zweiten Ausbildungsjahr
Grundsätzlich können die Schülerinnen und Schüler im zweiten Ausbildungsjahr in allen sozialpädagogischen Einrichtungen / Tätigkeitsfelder ihre praktische Ausbildung absolvieren.
Ebenso ist es in der Fachschule Sozialpädagogik möglich, einen Teil der praktischen Ausbildung im europäischen Ausland zu absolvieren.
- Estland
- Finnland
- Polen
- Portugal
- Spanien
Für weitere Informationen siehe Erasmus+ Programm der BBS V oder https://www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung/
Abschlussprüfungen
Am Ende der Ausbildung finden Abschlussprüfungen statt:
- Eine Klausurarbeit im Fach Deutsch / Kommunikation
- Eine Fach- oder Klausurarbeit im Modul „Individuelle Lebenslagen“
- Eine Klausurarbeit oder, wenn nach Buchst. b) keine Facharbeit geschrieben wurde, eine Facharbeit in einem weiteren Modul der Abschlussklasse
Allgemeines zur Praktischen Prüfung
In der Fachschule – Sozialpädagogik – ist die praktische Prüfung im § 5 der BBS VO geregelt und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis durchzuführen. Die Praxisaufgabe ist entsprechend den in den Lernfeldern beschriebenen Kompetenzen und beruflichen Anforderungen zu stellen. Die Aufgabe wird drei Werktage vor der praktischen Prüfung ausgegeben. Die schriftliche Planung ist Bestandteil der Prüfung, sie wird zensiert und muss am Prüfungstag vom Prüfling der am Lernort Praxis prüfenden Lehrkraft vorgelegt werden. Die Aufgabe für die praktische Prüfung wird von der prüfenden Lehrkraft, die den Prüfling während der praktischen Ausbildung betreut hat, im Einvernehmen mit der Schulleitung festgelegt. Die Prüfungszeit beträgt mindestens eine Zeitstunde.
Im Folgenden werden an dieser Stelle einige Materialien und Unterlagen, die im Rahmen der Praktischen Ausbildung in der Fachschule – Sozialpädagogik – von Bedeutung sind, zur Verfügung gestellt. Informationen, Anregungen und Fragen können an Monika.Fricke-Pedersen@bbs5-bs.de (Abteilungsleiterin der Fachschule Sozialpädagogik) gestellt werden.
Möglichkeiten
Die Absolventinnen und Absolventen sind berechtigt, die Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)
zu führen und erlangen die Fachhochschulreife. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet.
Der Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher“ kann von der Hochschule mit bis zu 90 Credit-Points auf ein einschlägiges Hochschulstudium angerechnet werden.
Kosten und Finanzierung
Im Rahmen des Unterrichtes erheben wir einen jährlichen Kostenbeitrag im Rahmen einer Medienpauschale für Kopier- und Verbrauchskosten.
Weiterhin entstehen Kosten für Fachbücher in Höhe von ca. 130 €. Zusätzlich sind Kosten für eine Studienfahrt einzuplanen.
Für die Weiterqualifizierung zum/zur Erzieher*in kann Aufstiegs-BAföG beantragt werden.
Anmeldung
Der Anmeldung sind beizufügen:
- Anmeldeformular finden auf unserer Homepage unter Service
- Europäischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
- Beglaubigte Kopien der Zeugnisse (zuletzt besuchte Schule/Hochschule)
- Begründungsschreiben „Motivation Erzieher*in zu werden“
- Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses
- Ärztl. Bescheinigung über gesundheitliche Eignung / erhöhter Immunschutz
- Lichtbild